deutschenglish

Information zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die im beruflichen Zusammenhang Hinweise auf Rechtsverstöße oder Missstände melden. Ziel ist es, Verstöße frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und abzustellen – ohne dass Hinweisgebende Nachteile befürchten müssen. Hinweisberechtigt sind alle Personen, die im beruflichen Zusammenhang mit unserem Unternehmen stehen.

Gemeldet werden können insbesondere Verstöße gegen:

  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzrecht
  • Korruption, Betrug oder Untreue
  • Geldwäsche- oder Sanktionsverstöße
  • Diskriminierung, Belästigung oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen

Bitte nutzen Sie das System verantwortungsvoll und geben Sie Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen ab. Hinweise müssen auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhen. Eine vorsätzlich falsche Meldung ist unzulässig.

Hinweisgeber können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie sich zunächst an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden.

Interne Meldestelle

Wir haben eine interne Meldestelle mit Frau Feray Yazkurt und Herrn Sami Nzoulou als Ansprechpartner eingerichtet. Hinweise können auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • Option A – E-Mail:
    hinweisstelle@oberste-beulmann.de
  • Option B – Telefonisch:
    +49 2191 9360-41 (Frau Yazkurt) oder +49 2191 9360-28 (Herr Nzoulou)
  • Option C – Persönliches Gespräch:
    Nach Terminvereinbarung

Hinweise können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden, sofern der jeweilige Meldekanal dies ermöglicht.

Ablauf des Verfahrens:

  • Hinweisgeber erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
  • Die Meldestelle prüft den Sachverhalt und bewertet die Stichhaltigkeit der gemeldeten Informationen.
  • Gegebenenfalls werden interne Untersuchungen eingeleitet oder weitere Maßnahmen ergriffen.
  • Innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von Hinweisgebern wird nur den für die Bearbeitung zuständigen Personen bekannt und grundsätzlich nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen möglichen Verstoß melden, sind gesetzlich vor Repressalien (z. B. Kündigung, Abmahnung, Versagung von Beförderung, Versetzung, Mobbing oder sonstige Nachteile aufgrund einer Meldung) geschützt.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldestelle besteht die Möglichkeit, Hinweise auch an externe staatliche Meldestellen zu richten. Eine zentrale externe Meldestelle ist die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Informationen zur externen Meldestelle finden Sie unter:

https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle

Je nach Sachverhalt können auch weitere Behörden zuständig sein.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung von Hinweisen und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Sicherstellung eines rechtmäßigen und verantwortungsvollen Handelns in unserem Unternehmen.

W. Oberste-Beulmann GmbH & Co. KG

Geschäftsführung